EU KI-Verordnung an Schulen: Was ab August 2026 für Lehrkräfte gilt

Am 2. August 2026 greifen die strengen Pflichten des AI Act auch im Bildungsbereich. Welche Anwendungen als Hochrisiko gelten, was verboten ist und wie Lehrkräfte und Schulleitungen sich rechtssicher vorbereiten.

2.8.2026 Stichtag für Hochrisiko-KI-Pflichten in der EU
56 Regelwerke zu KI an Schulen laut DFKI-Trendmonitor
88 % der Lehrkräfte haben sich kaum mit den Regeln befasst

Drei Monate vor Inkrafttreten der schärfsten Pflichten der EU KI-Verordnung wächst der Klärungsbedarf an deutschen Schulen. Am 2. August 2026 wird der AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme vollständig anwendbar. Bildungseinrichtungen sind dabei ausdrücklich in der höchsten Risikoklasse vertreten. Der Trendmonitor Spezial der Deutschen Telekom Stiftung in Kooperation mit dem DFKI und dem mmb-Institut zeigt zugleich, wie weit die Praxis hinterherhinkt: 88 Prozent der befragten Lehrkräfte haben sich kaum oder gar nicht mit den geltenden Regelwerken beschäftigt, lediglich vier Prozent kennen die EU KI-Verordnung. Dieser Ratgeber ordnet ein, welche Pflichten ab August konkret greifen und wie Sie an Ihrer Schule rechtzeitig die richtigen Weichen stellen.

Was die KI-Verordnung im Schulbereich verlangt

Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Je gravierender ein KI-System in Lebenschancen eingreift, desto strenger sind die Pflichten. Zwei Kategorien sind für Schulen besonders relevant: verbotene Praktiken und Hochrisiko-Systeme.

Verboten

Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen sowie Social-Scoring-Systeme sind seit Februar 2025 generell untersagt.

Erlaubt mit Auflagen

Hochrisiko-Systeme dürfen unter strengen Bedingungen eingesetzt werden, etwa bei klarer menschlicher Aufsicht durch die Lehrkraft.

Als hochriskant gelten KI-Systeme, die wesentliche Weichenstellungen im Bildungsweg übernehmen. Dazu zählen laut Anhang III der Verordnung Anwendungen zur Bewertung von Lernergebnissen, zur Steuerung von Lernprozessen, zur Überwachung von Prüfungen sowie zur Entscheidung über Schulaufnahmen oder Zuweisungen. Entscheidend ist das sogenannte Human-in-the-Loop-Prinzip: Solange die Lehrkraft die letzte fachliche Entscheidung trifft und die KI-Empfehlung nachvollziehen kann, fallen viele Anwendungen aus der schärfsten Risikokategorie heraus.

Die wichtigsten Stichtage im Überblick

Die Verordnung gilt nicht auf einen Schlag, sondern wird in mehreren Stufen wirksam. Diese Termine sind für Schulen relevant:

  1. Feb 2025

    Verbotene Praktiken aktiv und KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 in Kraft

  2. Aug 2025

    Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI greifen

  3. Aug 2026

    Hochrisiko-Pflichten gelten vollumfänglich, auch im Bildungsbereich

  4. Aug 2027

    Letzte Übergangsfristen laufen aus, Verordnung vollständig wirksam

Besonders relevant ist Artikel 4 der Verordnung, der bereits seit dem 2. Februar 2025 gilt. Schulen als Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, um eingesetzte Systeme verantwortungsvoll bedienen und kritisch hinterfragen zu können. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat dazu im Oktober 2025 einen Hinweis-Leitfaden für die Bildungsverwaltung veröffentlicht.

Welche Anwendungen als Hochrisiko gelten

Im Schulalltag tauchen Hochrisiko-Systeme an mehreren typischen Stellen auf. Das Deutsche Schulportal und die Plattform „Unterrichten Digital" haben die Bereiche zusammengefasst, die von der Verordnung explizit erfasst werden.

Leistungsbewertung

KI bewertet Klassenarbeiten oder Abschlussnoten ohne nachvollziehbare Korrektur

Lernpfadsteuerung

Adaptive Systeme entscheiden eigenständig, welche Inhalte eine Schülerin als Nächstes erhält

Prüfungsüberwachung

KI erkennt Täuschungsversuche oder analysiert das Verhalten in Prüfungssituationen

Schulaufnahme

Auswahlentscheidungen für Schulplätze oder Förderprogramme durch automatisierte Verfahren

Wichtig: Die Materialerstellung mit KI, das Üben in einem Chatbot oder die Vorbereitung von Aufgaben mit einem Sprachmodell fallen nicht in die Hochrisiko-Kategorie, solange Lehrkräfte die Inhalte prüfen und Entscheidungen selbst treffen. Skillsquare etwa stellt im Lehrer-Dashboard alle Korrekturvorschläge transparent dar, sodass die Lehrkraft jede Bewertung im Sinne der Verordnung kontrollieren und anpassen kann. Längere Texte können Schülerinnen und Schüler mit dem KI Schreibcoach im Dialog überarbeiten, statt fertige Lösungen zu übernehmen.

Was Schulen jetzt konkret tun sollten

Der Deutsche Philologenverband hat am 29. April 2026 in einer Stellungnahme auf die Verschiebung des Förderbeginns beim Digitalpakt 2.0 vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2026 hingewiesen und damit verbundene Planungsunsicherheiten kritisiert. Auch deshalb sollten Schulen die verbleibenden Monate bis zum 2. August nutzen und unabhängig von Förderfristen ihre KI-Strategie ordnen. Vier Schritte haben sich aus den aktuellen Empfehlungen der KMK und des BMDS herauskristallisiert.

1

Bestandsaufnahme erstellen

Listen Sie auf, welche KI-Werkzeuge bereits im Kollegium genutzt werden und ob Anbieter Sitz und Verarbeitung in der EU haben. Das schließt private ChatGPT-Konten ebenso ein wie offizielle Schullizenzen.

2

Kompetenzpflicht erfüllen

Artikel 4 verlangt, dass Personal mit KI-Bezug geschult wird. Eine dokumentierte Inhouse-Fortbildung von zwei bis vier Stunden pro Schuljahr deckt den Mindeststandard für allgemeine Anwendungen ab.

3

Risikoklassen einstufen

Prüfen Sie für jedes Tool, ob es Lernergebnisse bewertet, Lernpfade steuert oder Prüfungen überwacht. Trifft das zu, fordern Sie vom Anbieter die Konformitätsbescheinigung und CE-Kennzeichnung.

4

Aufsicht dokumentieren

Halten Sie schriftlich fest, wie die Lehrkraft jede KI-Entscheidung kontrolliert und korrigiert. Diese Dokumentation gilt als zentraler Nachweis der menschlichen Aufsicht im Sinne der Verordnung.

„Solange die Lehrkraft die Zügel in der Hand behält und die letzte Entscheidung trifft, fallen viele Anwendungen aus der Hochrisikokategorie heraus."

FelloFish, Rechtliche Leitplanken für den KI-Einsatz in der Schule, 2026

Bleiben grundsätzliche Fragen offen, bietet die Plattform „Datenschutz – Schule" der Aufsichtsbehörden eine fortlaufend aktualisierte Übersicht. Schulleitungen, die ihre KI-Strategie auf den Prüfstand stellen wollen, finden in unserem Ratgeber zu DSGVO-konformen KI-Tools ergänzende Kriterien für die Auswahl. Mit einer klaren Einschätzung, welche Anwendungen tatsächlich als Hochrisiko gelten, lassen sich auch entlastende KI-Werkzeuge wie der Material-Generator rechtskonform in den Schulalltag integrieren.

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