EU KI-Verordnung an Schulen
Stichtag 2. August 2026: Welche Pflichten der AI Act bringt, was als Hochrisiko gilt und wie sich Lehrkräfte vorbereiten.
Artikel lesen →Sexualisierte Deepfakes von Schülerinnen und Schülern sind in deutschen Klassenzimmern angekommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat dazu im April 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Verbändeanhörung bis 22. Mai 2026 läuft. Was Sie über die neue Strafbarkeit und die Pflichten Ihrer Schule wissen sollten.
Die Fälle häufen sich in einer Geschwindigkeit, mit der Schulrecht und Strafrecht bislang nicht Schritt halten konnten. In Dietzenbach in Hessen ermittelt die Staatsanwaltschaft Gießen gegen einen Lehrer, der nach Recherchen der Hessenschau ein KI-generiertes Pornobild einer 17-jährigen Schülerin angefertigt haben soll. In der Steiermark wurde im Frühjahr 2026 erstmals ein Schüler suspendiert, der sexualisierte KI-Bilder von Mitschülerinnen verbreitet hatte. Eine länderübergreifende Auswertung von Wired und Indicator dokumentiert mehr als 600 betroffene Schülerinnen an über 90 Schulen weltweit. Im hessischen Landtag verwies der Grünen-Abgeordnete Daniel May am 1. Mai 2026 auf eben diese „Gefahren von digitaler Gewalt und KI-Deep-Fakes", um Kürzungen am Schulfach Digitale Welt zu kritisieren.
Was die Vorfälle eint: Sie betreffen Schulen aller Schulformen, sie entstehen in wenigen Minuten und sie reichen vom anonymen Klassenchat bis ins Lehrerzimmer. Schulleitungen stehen damit vor einer Situation, für die es bislang weder einen klaren Strafrahmen noch einheitliche schulrechtliche Verfahrenswege gibt. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am 17. April 2026 vorgestellte Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt soll diese Lücke schließen — die Verbändeanhörung läuft noch bis 22. Mai 2026, die parlamentarische Beratung soll laut beck-aktuell danach beginnen.
RechtslageBundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 17. April 2026 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz gegen digitale Gewalt" vorgelegt. Hubig spricht laut Tagesspiegel von einem „Massenphänomen". Das geltende Strafrecht greift bei KI-generierten Inhalten bislang nur lückenhaft: § 184k StGB schützt die Intimsphäre vor Bildaufnahmen, erfasst aber nicht eindeutig synthetische Bilder. § 201a StGB verlangt eine reale Aufnahme. Schulleitungen wie Manfred Birk aus Stuttgart hatten in der Stuttgarter Zeitung deshalb wiederholt eine eindeutige Strafnorm gefordert.
Strafbarkeit nur bei realen Aufnahmen oder bei Weiterverbreitung an Dritte. Synthetische Nacktbilder von Minderjährigen waren häufig nur über den Umweg des Jugendpornografieparagrafen zu erfassen.
Erweiterung des § 184k StGB auf computergenerierte intime Darstellungen sowie ein neuer § 201b StGB für „täuschende Inhalte". Strafrahmen laut taz: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Zusätzlich erleichtert das Zivilrecht Account-Sperren per Gerichtsbeschluss.
Der Entwurf adressiert ausdrücklich auch Cyberstalking durch heimliche digitale Verfolgung über einen neuen § 202e StGB-E. Wichtig für die schulische Praxis ist zudem der zivilrechtliche Teil: Betroffene sollen Plattformbetreiber leichter zur Account-Sperre verpflichten können, ohne den langen Weg über ein ordentliches Hauptsacheverfahren gehen zu müssen. Für die Schule heißt das, dass Anzeige und Plattform-Meldung nicht parallel laufen müssen, sondern gerichtlich abgesichert werden können — ein Schritt, den die Stuttgarter Zeitung mit Verweis auf Schulleiter Manfred Birk seit Monaten gefordert hat.
Solange das Gesetz noch nicht in Kraft ist, gelten die bestehenden Vorschriften. Erstellung und Verbreitung von KI-Pornografie Minderjähriger sind nach § 184b StGB Jugendpornografie und schon heute strafbar. Wird ein realer Schüler oder eine reale Schülerin sexualisiert dargestellt, kommt § 201a StGB hinzu. Schulleitungen können sich daher bereits jetzt auf das geltende Strafrecht stützen — gleichzeitig zeigt der hohe Aufwand der bisherigen Verfahren, warum die geplante Klarstellung im § 184k StGB notwendig ist.
SchulalltagDie JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt, dass 91 Prozent der Jugendlichen mindestens ein KI-Tool nutzen. Die Erstellung manipulierter Bilder ist niedrigschwellig möglich, oft kostenlos und mit wenigen Klicks. Wie verbreitet die Folgen im Schulalltag bereits sind, verdeutlichen drei Anteile aus aktuellen Erhebungen.
Anteil der 12- bis 19-Jährigen, die laut JIM-Studie 2025 regelmäßig mindestens ein generatives KI-Werkzeug verwenden.
Nur dieser Anteil fühlt sich laut Forsa-Erhebung für die Telekom-Stiftung gut bis sehr gut über schulische KI-Regeln informiert (Erhebung vom 11.03.2026).
Anteil der Lehrkräfte, die sich bislang kaum oder gar nicht mit KI-Regelwerken befasst haben — der Trendmonitor Spezial der Telekom-Stiftung zählt 56 parallele Regelwerke.
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, müssen Schulen sich auf die bestehende Rechtslage und die schulrechtlichen Eingriffsbefugnisse stützen. Die Bayerische Stiftung Bildungspakt empfiehlt im Orientierungsrahmen Künstliche Intelligenz und Schule ein stufiges Vorgehen, das sich auch mit den Hinweisen der Stuttgarter Zeitung und der Reportage der Hessenschau deckt.
Wird ein Verdachtsfall gemeldet, sichern Schulleitung und Beratungslehrkraft Screenshots und URLs gemeinsam mit der oder dem Betroffenen. Inhalte werden nicht weitergeleitet, sondern an die Polizei übergeben.
Vor jeder schulrechtlichen Maßnahme stehen psychosoziale Stabilisierung und der Schutz vor erneuter Konfrontation. Schulpsychologie, Beratungslehrkraft und Eltern werden zeitnah eingebunden.
Strafanzeige bei der Polizei und parallele Meldung an die jeweilige Plattform. Die Bundesjustizministerin verweist im Gesetzentwurf vom 17. April 2026 ausdrücklich auf erleichterte Account-Sperren per Gerichtsbeschluss.
Der Vorfall wird im Kollegium und in den betroffenen Klassen pädagogisch aufgearbeitet, ohne Details der Tat zu reproduzieren. Externe Stellen wie klicksafe oder die Polizei-Präventionsbeauftragten bieten dafür Begleitung an.
Strafrecht allein verhindert Deepfakes nicht. Die EU-Initiative klicksafe stellt mit dem Material „Deep Fake. Deep Impact." einen kostenfreien Handlungsrahmen ab Klasse 7 bereit, der technische, rechtliche und ethische Aspekte verbindet. Wichtig ist, dass die Auseinandersetzung in den Regelunterricht integriert wird. Wer KI-Kompetenz nur als Sondereinheit denkt, erreicht die Lerngruppen nicht, die schon heute Werkzeuge zur Bildmanipulation nutzen. Anregungen dazu bietet auch unser Ratgeber zur KI-Kompetenz im Fachunterricht.
Hilfreich ist die Verknüpfung mit drei pädagogischen Routinen, die in den meisten Schulen bereits etabliert sind: Klassenleiterstunden zum Thema digitale Gewalt, ein verbindlicher Medienbildungspfad über mehrere Jahrgangsstufen sowie regelmäßige Elternabende mit konkreten Beispielen aktueller Tools. Wer Lehrkräfte zusätzlich entlasten möchte, kann administrative Aufgaben gezielt mit DSGVO-konformen Werkzeugen verkleinern — Hinweise dazu liefert unser Ratgeber zu DSGVO-konformen KI-Tools. So bleibt im Schulalltag mehr Raum für die schwierigen Gespräche, die das Thema verlangt.
Lerngruppen analysieren mit Klicksafe-Material reale Beispiele und üben, manipulierte Inhalte an Bildartefakten, Metadaten und Quellen zu prüfen.
Schülerinnen und Schüler kennen § 184k und § 201a StGB sowie die geplanten Erweiterungen. So wird sichtbar, dass auch das Weiterleiten strafbar ist.
An jeder Schule existiert eine niedrigschwellige Kontaktstelle. Plakate im Klassenzimmer, ein anonymer Kummerkasten oder ein digitaler Meldebriefkasten senken die Hürde.
Eltern werden regelmäßig zu Mediennutzung und Plattformrisiken informiert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und klicksafe bieten dafür fertige Elternabend-Materialien.
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin, am 17. April 2026 bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs„Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen. Unser Recht hinkt der digitalen Realität hinterher."
Bis das neue Gesetz greift, bleibt der entscheidende Hebel die Kombination aus klarem Schulverfahren, Medienbildung im Regelunterricht und konsequenter Einbindung externer Hilfen. Schulleitungen, die ihre Abläufe jetzt schriftlich festhalten, müssen im Ernstfall nicht improvisieren — und können das neue Strafrecht nutzen, sobald es in Kraft tritt.
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