PRAXIS
Warum der Unterrichtsentwurf eine Sonderrolle hat
Der schriftliche Unterrichtsentwurf ist keine Vorbereitung im gewöhnlichen Sinn, sondern eine Prüfungsleistung. Bewertet wird darin gerade die didaktische Begründung: Warum diese Aufgabe, warum diese Reihenfolge, warum diese Differenzierung für diese Lerngruppe?
Genau diese Begründung lässt sich nicht auslagern, ohne den Zweck der Prüfung zu verfehlen. Formulierungshilfen mögen zulässig sein, die didaktische Entscheidung selbst ist es nicht – und in der Nachbesprechung wird sie regelmäßig durch Rückfragen geprüft.
Unproblematischer ist die Materialebene. Ein erzeugtes Übungsblatt, das anschließend fachlich geprüft und an die Lerngruppe angepasst wurde, entspricht dem Umgang mit einem Schulbuch oder einer Materialsammlung. Die Verantwortung für Richtigkeit und Passung bleibt in jedem Fall bei der unterrichtenden Person.
Entlastung
Differenzierte Übungsblätter
Zwei Niveaustufen zum selben Lernziel entstehen in wenigen Minuten und werden anschließend fachlich geprüft und gekürzt.
Entlastung
Rückmeldungen zu Textaufgaben
Entwürfe entlang eigener Kriterien verkürzen die Formulierungsarbeit; die inhaltliche Bewertung bleibt eigene Leistung.
Grenze
Didaktische Begründung
Die Begründung der Unterrichtsentscheidungen im Entwurf ist Prüfungsleistung und muss eigenständig entstehen.