Dieselbe Technik, sechs verschiedene Aufgaben
Wer KI im Unterricht einführt, stösst schnell auf einen Widerspruch: Dieselbe Funktion, die in der elften Klasse selbstständiges Arbeiten fördert, untergräbt in der dritten Klasse den Schriftspracherwerb. Der Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern in der Frage, wer sie bedient und wofür.
In der Grundschule liegt der Nutzen fast vollständig auf der Seite der Lehrkraft. Differenzierte Arbeitsblätter, die dieselbe Aufgabe in drei Niveaus anbieten, sparen Vorbereitungszeit und machen Binnendifferenzierung überhaupt erst leistbar. Die Kinder selbst arbeiten weiterhin analog – der Umweg über ein Gerät bringt in dieser Stufe keinen Lernvorteil, wohl aber zusätzliche Aufsichts- und Datenschutzfragen.
In Haupt-, Real- und Gesamtschulen verschiebt sich der Schwerpunkt zur Differenzierung im laufenden Unterricht. Eine Lerngruppe mit vier Jahren Leistungsspanne lässt sich mit einem einzigen Arbeitsblatt nicht sinnvoll bedienen. Hier zahlt sich aus, dass Aufgaben in mehreren Schwierigkeitsgraden mit passendem Lösungsteil in wenigen Minuten vorliegen und die Lehrkraft ihre Zeit für die Schüler:innen verwendet, die sie wirklich braucht.
Am Gymnasium und an der Berufsschule tritt die eigenständige Nutzung durch die Lernenden in den Vordergrund – und mit ihr die Frage der Kennzeichnung. Beide Schularten bereiten auf Prüfungen vor, in denen fremde Hilfe unzulässig ist. Deshalb gehört zu jeder Einführung eine Regel, wann KI erlaubt ist, wie ihr Einsatz dokumentiert wird und woran eine Lehrkraft erkennt, dass ein Text nicht selbst entstanden ist. Die Berufsschule kommt mit dem Betrieb als drittem Beteiligten hinzu: Was im Ausbildungsbetrieb längst genutzt wird, lässt sich im Unterricht schlecht verbieten.