AUF EINEN BLICK
Die Verwechslung, die fast allen passiert
Es gibt zwei Räte mit ähnlichem Namen und völlig verschiedenen Aufgaben: Der Europäische Rat aus Staats- und Regierungschefs gibt die politische Richtung vor, der Rat der EU aus Fachministerinnen und Fachministern entscheidet gemeinsam mit dem Parlament über Gesetze. Wer das trennt, hat den schwierigsten Teil hinter sich.
- Europäisches Parlament: direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, entscheidet gemeinsam mit dem Rat der EU.
- Europäische Kommission: schlägt Rechtsakte vor, überwacht ihre Einhaltung und vertritt das Interesse der EU als Ganzes.
- Rat der EU (Ministerrat): vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten und ist der zweite Gesetzgeber.
- Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs, legt die politischen Leitlinien fest – ohne selbst Gesetze zu beschließen.