AUF EINEN BLICK
Drei Prinzipien, die alles ordnen
Sozialstaatliche Leistungen folgen unterschiedlichen Logiken. Wer sie unterscheidet, erkennt sofort, wer Anspruch hat, woher das Geld kommt und welche Kritik zur Leistung passt.
- Versicherungsprinzip: Anspruch entsteht durch Beiträge – etwa in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Versorgungsprinzip: Leistung als Gegenleistung für etwas Erbrachtes, aus Steuern finanziert.
- Fürsorgeprinzip: Leistung bei nachgewiesener Bedürftigkeit, ebenfalls aus Steuern.
- Grundlage ist das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.